Notar und Notarin

Als Notare handeln wir als staatlich beliehene Amtsträger. Das Amt verpflichtet uns zu Neutralität und Unparteilichkeit, sodass wir die Interessen aller Beteiligten betreuen. Unsere Arbeitsbereiche sind bestimmt durch gesetzliche Regelungen. Überall dort, wo der Gesetzgeber vor weitreichenden Folgen einer Entscheidung schützen will und die Abwicklung komplizierter rechtlicher Zusammenhänge sicherstellen will ist die Einschaltung eines Notars vorgeschrieben.

Im Rahmen dieser Tätigkeit gestalten wir ausgerichtet an den individuellen Bedürfnissen unserer Klienten Verträge und Willenserklärungen die langfristig die Interessen aller Beteiligten regeln und sichern. Im Vorfeld unserer Tätigkeit machen wir unsere Mandanten dabei mit den gesetzlichen Gegebenheiten vertraut. Die persönliche Situation der Klienten stehen dabei immer im Vordergrund. Unser Anliegen ist es, umfassend zu beraten und eventuelle gegensätzliche Interessen auszugleichen damit eine objektive angemessene Lösung gefunden werden kann.

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir sind ihre juristischen Partner bei Kauf- und Schenkungsverträgen von Grundstücke, Häusern und Eigentumswohnungen. Wir begründen mit Ihnen Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz, erstellen Verträge für Gewerbeimmobilien, entwerfen und beurkunden Ihren privaten oder geschäftlichen Haus- oder Wohnungskauf. Wir gestalten Immobilienbelastungen, regeln nachbarschaftliche Verhältnisse bis zur Projektierung ganzer Neubaugebiete. Dabei ist uns wichtig, dass Ihre Ziele zukunftssicher, konfliktfrei und wirtschaftlich vernünftig umgesetzt werden.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform. Wir entwerfen und beurkunden Ihre Verträge und veranlassen die Eintragung im Handelsregister. Auch nach der Gründung Ihres Unternehmens stehen wir Ihnen weiter zur Seite, wie z.B. bei der Durchführung von Satzungsänderungen, Geschäftsführerbestellungen- und Abberufungen, Umwandlungen und Handelsregisteranmeldungen. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihren anwaltlichen und steuerlichen Beratern hat für uns einen hohen Stellenwert.

Testament und Erbvertrag

Wenn es um das Erbe geht, kann es schnell zu Streitigkeiten kommen. Privatschriftliche Testamente sind häufig unwirksam oder mehrdeutig. Unsere Aufgabe ist es, Ihren Willen zutreffend und sicher niederzulegen. Das notarielle Testament gewährleistet Rechtswirksamkeit und vermeidet Streit. Darüber hinaus berücksichtigt unsere Beratung viele Aspekte, an die Sie bisher möglicherweise noch nicht gedacht haben. Es fallen zwar für ein notarielles Testament Kosten an jedoch erübrigt sich damit regelmäßig ein ebenso kostenpflichtiges Erbscheinsverfahren nach dem Erbfall. Sie vermeiden durch kluge Vorsorge also nicht nur Streit, sie entlasten auch Ihre Erben.

Ehevertrag und Partnerschaft

Je nachdem, welche Form der Partnerschaft Sie anstreben, ob Ehe oder nichteheliche Lebensgemeinschaft für gleichgeschlechtliche Paare, können Ihre Rechte hinsichtlich Altersabsicherung, Vermögenserwerb, Erbfolge, gemeinsamer Kinder und auch bei Trennung, sehr unterschiedlich ausfallen. Es ist daher sinnvoll, sich im Vorfeld über die Möglichkeiten individueller Vereinbarungen aufklären zu lassen.

Wir informieren Sie über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Formen des Zusammenlebens und entwickeln bei Bedarf ergänzende Vereinbarungen – wie beispielsweise einen Ehevertrag - und falls Sie eine Trennung anstreben, auch entsprechende Scheidungsfolgenvereinbarungen. In unsere Beratung beziehen wir erbrechtliche und vorsorgerechtliche Aspekte mit ein. Bei anstehenden Trennungen arbeiten wir mit Ihren Anwälten zusammen.

Vollmachten

Wir stehen Ihnen bei der Abfassung von Vollmachten für den Ernstfall zur Seite. Hierbei geht es im Einzelnen um General- und Vorsorgevollmachten, gesonderte Vollmachten für den geschäftlichen Bereich, weitere Spezialvollmachten sowie um Betreuungs- und Patientenverfügungen.

Vorsorgevollmachten

Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden und auch im Krankheitsfalle Ihren Willen durchsetzen. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung ihrer Wünsche. Sie allein bestimmen, welche Vertrauensperson zu Ihrem Bevollmächtigten wird und welchen Handlungsrichtlinien sie folgen soll. Bei uns ist Ihre Vollmacht sicher verwahrt.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, ob und wie Sie im Krankheitsfalle behandelt werden. Vor allem regeln Sie, ob und wann eine Behandlung beendet, unterlassen oder abgebrochen werden soll. Eine solche Entscheidung bedarf sorgfältiger Überlegung. Gerne stehen wir Ihnen und ihren Angehörigen zur Verfügung, um Ihre Motive und Wünsche zu besprechen und zu formulieren. Es ist nicht erforderlich, eine Patientenverfügung notariell zu beglaubigen. Wichtig ist neben der Verfügung, dass Sie eine Vertrauensperson oder einen Bevollmächtigten benennen, der Ihre Wünsche erläutern und umsetzen kann.

Beglaubigungen

Notare beglaubigen die Echtheit Ihrer Unterschrift. Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift müssen Sie persönlich im Notariat erscheinen und das Dokument sowie einen behördlichen Lichtbildausweis, z.B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein, vorlegen. Der Termin kann kurzfristig vereinbart werden. Wenn die beglaubigte Unterschrift im Ausland verwandt werden soll, kann dazu eine Apostille oder Überbeglaubigung erforderlich sein.
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