Rechtsanwaltschaft

Zu unseren Mandanten gehören Mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Privatpersonen und Verbände die wir qualifiziert beraten und vertreten. Ein enges Vertrauensverhältnis zu einem festen Ansprechpartner ist nach unserer Überzeugung die Voraussetzung eines erfolgreichen Mandatsverhältnisses. Fachliche Kompetenz, Teamfähigkeit, gute Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung sind die Grundlagen unserer Tätigkeit.

Die sorgfältige Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten dient der Abwägung von Erfolgsaussichten und Risiken sowie der Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Andererseits können wir auf eine langjährige Prozesserfahrung zurückgreifen, die wir erforderlichenfalls erfolgreich für unsere Mandanten einsetzen.

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie im gesamten individuellen Arbeitsrecht (u. a. Gestaltung von Arbeitsverträgen, (Un-)Wirksamkeit des befristeten Arbeitsvertrages, Führungsmaßnahmen zur Motivation von Arbeitnehmern und Vermeidung/Korrektur von Minderleistung, Abmahnung, Arbeitszeit, Zahlungsansprüche ((tarif-)vertragsgemäße Vergütung, Überstunden, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonderzahlung), Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Freistellung, Versetzung, Outsourcing, Änderungskündigung, Kündigung, auch wegen Krankheit des Arbeitnehmers, Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge).

Immobilienrecht

Die individuelle und interessengerechte Lösung der vielfältigen Rechtsfragen, die sich rund um die Immobilie stellen, bilden einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Im Hinblick auf die erheblichen Werte einer Immobilie ist im Konfliktfall eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend geboten, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

Wir bieten rechtlich qualifizierte Beratung bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen in allen Fragen des Immobilienrechts. Bereits während der Vertragsverhandlungen helfen wir bei der Durchsetzung Ihrer Rechtspositionen gegenüber dem Vertragspartner und übernehmen die Korrespondenz mit dem Notar. Nach Beurkundung des Kaufvertrages stehen dessen Abwicklung, die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, ggf. auch die Rückabwicklung des Vertrages im Vordergrund.Auch die Belastung eines Grundstücks mit Grundschulden, Hypotheken oder Reallasten sowie Fragen der Nutzung wie Nießbrauch und Dienstbarkeiten sind von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, bei deren Umsetzung wir Sie unterstützen.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts beraten wir Sie im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und -verkäufen, Rechtsformwahlentscheidungen, Existenzgründungen, GmbH- und Personengesellschaftsrecht, Liquidationen, Unternehmensnachfolgen, Vertragsrecht, Forderungsmanagement und Inkasso. In steuerlicher Hinsicht arbeiten wir dabei eng mit Ihren Beratern zusammen, um auch eine möglichst steuergünstige Lösung zu erzielen.

Erbrecht

Das Erbrecht stellt eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei dar. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragen des Erbrechts, also insbesondere dann, wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Erbe oder einem Pflichtteil, die Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Vorbereitung zur optimalen Formulierung eines Testamentes oder die Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen geht. Ebenso sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um das Höferecht nach der Höfeordnung geht.

Probleme im Erbrecht entstehen nicht erst mit dem Erbfall, also dem Tod des Erblassers. Vielmehr kann gerade im Vorfeld durch frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem "ungeliebten" Thema einer Reihe von Problemen wirksam begegnet und so spätere erbrechtliche Streitigkeiten in der Familie ausgeschlossen werden – sei es durch eine rechtzeitige letztwillige Verfügung (Testament/-Erbvertrag) oder durch eine Patienten- und/oder Vorsorgevollmacht.

Wir blicken auf langjährige praktische Erfahrungen in erbrechtlichen Angelegenheiten zurück und helfen Ihnen gerne weiter.

Familienrecht

Im Familienrecht stehen wir Ihnen zu allen Fragen rund um das Thema Ehe und Familie kompetent zur Verfügung. Dies beginnt mit der Eheschließung - auch mit internationalen Bezügen, über Eheverträge und Trennung – auch mit häuslicher Gewalt - bis hin zur Scheidung mit den Folgesachen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung und Hausrat, sowie Versorgungsausgleich; aber auch zu allen Fragen rund ums Kind, wie elterliches Sorgerecht, Umgang und Unterhalt, Vaterschaftsfeststellung und -Anfechtung.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung mit der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate ist es unser Hauptanliegen kostenaufwändige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine die individuellen Interessen unserer Mandanten berücksichtigende, zukunftsorientierte Lösung außergerichtlich zu erarbeiten. Selbstverständlich vertreten wir aber auch Ihre rechtlichen Interessen in streitigen Verfahren vor allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten.
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